Die neue LPO und ihre Änderungen für 2018
Sicher haben viele von euch schon von den angekündigten LPO Änderungen gehört. Was davon ist jetzt aber wirklich wichtig für mich als Buschreiter? Und was betrifft eigentlich uns alle? Wir haben das mal ein bisschen unter die Lupe genommen und für Euch zusammengefasst.
Hallengeländeritte
Hier soll es keine reinen Zeitprüfungen mehr geben, also wie in Neumünster oder Stuttgart. Das werden dann 2 Phasen oder Stilgeländeritte.
Hmm.. irgendwie schade, weil dadurch ein bisschen die Action verloren geht. Aber ich kann es auch verstehen, dass man Bilder wie in Stuttgart letztes Jahr vermeiden will. Das hilft dem Sport eher nicht. Mal gucken, was man da für Möglichkeiten findet, darauf keine langweiligen Richter-Veranstaltungen draus zu machen…
Qualifikationen
Laut neuer LPO sind in VL nur Paare zugelassen, die im Erfolgsanrechnungszeitraum bis Nennungsschluss mindestens zwei Mal Geländeprüfungen der Klasse A (GPF/ Geländeritt/ Stilgeländeritt/ Teilprüfung Gelände einer VLP) ohne Hindernisfehler beendet haben.
Sehr gut! Da gehen die Qualis so langsam in die richtige Richtung. Auch international müssten sie das angleichen.
Offizielle Geländebesichtigungen
Geländebesichtigungen gab es ja bisher auch schon. Neu ist aber, daß es auch in E und A obligatorische Besichtigungen mit dem TD (Technischen Deligierten) oder einer fachkundigen Person (Ausbilder, Parcourschef, Richter) geben soll. Diese muß bereits in der Zeiteinteilung angegeben werden.
Auch das finde ich eine schöne Idee! So können Einsteiger bzw. Anfänger noch einen Profitipp bekommen und werden vor den ersten Prüfungen nicht so allein gelassen. Ich hoffe, dass viele die Möglichkeit dann auch nutzen werden.
Vorbereitungsplatz
Für Geländeritte, Geländepferde-LP und die Teilprüfung Gelände bei Vielseitigkeiten sollen mindestens 3 Übungshindernisse zur Verfügung stehen. 2 müssen auch geländetypisch und in den Abmessungen der jeweiligen Klasse sein.
Ich bin gespannt, ob das so umgesetzt werden kann. Wenn ja, freue ich ich drauf, weil 1-2 Hindernisse sind manchmal wirklich zu wenig als Vorbereitung.
Springprüfung mit Geländehindernissen
Springprüfungen mit festen Hindernissen, bei denen der nicht-abwerfbare Teil des Hindernisses 0,80 Meter überschreitet, werden nur als Zwei-Phasen-Springen oder Stilspringen gewertet werden. Außerdem ist eine Weste vorgeschrieben.
Ähnliche Änderung wie bei den Hallengeländeritten. Aber generell finde ich es gut, dass mehr Springprüfungen mit Geländehindernissen in Kombi ausgeschrieben werden. Und da es dabei viel um die Motivation des Nachwuchses geht (in E und A) finde ich es auch besser, wenn dann eine Stilnote entscheidet.
Unterscheidung A* und A**
Das soll nun endlich mal angepasst werden. Im A* soll neben weniger technischen Anforderungen auch die Höhe auf 0,90m beschränkt werden (im A** 1,00m).
Auch hier bin ich gespannt, inwieweit das umgesetzt wird. Gerade in diesem Jahr habe ich mich gewundert, dass eine A* teilweise eine schwerere und längere Strecke hatte als woanders eine A** und das war ja nie Sinn der Sache bei der Unterscheidung. Hoffentlich klappt das.
Ziellinie
Die Ziellinie darf künftig nicht weiter als 50m und muss wenigstens 20m vom letzten Hindernis entfernt sein.
Das ist schonmal super! Haha, ich hab dieses Jahr beinah einmal die Ziellinie verfehlt. Das is also vielleicht ganz gut, wenn die nicht mehr so weit weg ist 😀
Hindernis überwunden
Ein Hindernis gilt als überwunden, wenn der Teilnehmer es zu Pferde innerhalb der äußeren Begrenzungen des Hindernisses (Flaggen) mit seinem Kopf sowie dem Kopf, dem Hals und beiden Schultern des Pferdes passiert hat.
Eine klare Regelung dazu ist immer hilfreich. Ich persönlich hatte glücklicherweise noch keine Berührung mit der Frage, ob das Hindernis überwunden war oder nicht.
Wasser
Das Wasser darf bei Wassereinsprüngen an der Einsprungstelle und während der folgenden 5m höchstens 0,30m betragen.
Sehr gut! Eigentlich soll das Wasser ja generell niedrig sein, aber gerade an der Einsprungstelle erschrecken sich die Pferde doch ganz schön, wenn sie da in so tiefes Wasser reinplanschen.. von daher: Wunderbar! Aber auch da wird es spannend, ob alle Veranstalter das so umsetzen können.
Zulassung
7-jährige Pferde sind nur dann in VL und höher startberechtigt, wenn sie im Anrechnungszeitraum nicht mehr als 1 L-Platzierung und höher aufzuweisen haben. In VL sind nur noch Pferde (5 jährig und älter) zugelassen, die mindestens 2x eine VA und/oder A Geländeritt und/ oder GPF A ohne Hindernisfehler beendet haben.
Wertung
Bei kombinierten oder Eignungsprüfungen werden die Teilprüfungen separat bewertet. Die Einzelnoten für den Dressur-, Spring- und ggf. Geländeteil werden addiert und danach durch zwei bzw. drei geteilt.
Auszahlung von Geldpreisen
Die Preisgelder und Rückzahlungen von Start- und Nenngeldern sind bis zum Ende der PLS abzuholen. Der Veranstalter nicht mehr dazu verpflichtet, das Geld nach Ende der PLS noch auszuzahlen.
Erspart dem Veranstalter natürlich zusätzliche Verwaltungskosten.
Rückzahlung von Nenngeldern
Bei Absage von Prüfungen wegen höherer Gewalt darf der Veranstalter folgendes einbehalten: 3 € je reserviertem Startplatz, 10 € je reserviertem Startplatz bei VS- Prüfungen.
10€ finde ich eine ganz schöne Ansage. Mir tut es auch immer für den Veranstalter leid, wenn das Turnier sozusagen ins Wasser fällt, aber 10€ einzubehalten, finde ich doch etwas doll. Stellt euch mal vor, man hat nur ein Stilgelände für 12€ genannt – da bleibt man quasi komplett auf seinem Geld sitzen.
Hufschmied
Bei VS-Prüfungen ist die Anwesenheit eines Hufschmiedes weiterhin verpflichtend. Für alle anderen Prüfungen ist der Hufschmied nun entbehrlich. Es muss allerdings in Ausschreibung und Zeiteinteilung stehen, ob er da, nicht da oder in Rufbereitschaft ist.
Gut, dass er in der VS weiter immer da ist. Ich habs glücklicherweise noch nicht oft gebraucht, aber auch, wenn es nur 1-2 Nägel sind, die nachm Gelände nicht mehr ganz fest sind, ist es immer gut zu wissen, dass ein Hufschmied da ist.
Zeiteinteilung
Die Zeiteinteilung muss 5 Tage vor Beginn des Turnieres veröffentlicht werden.
Auch eine schöne Regelung, die die meisten Turniere ja schon einhalten. Für alle, die ein bisschen planen müssen, ist die Regelung wichtig.
Unfallbericht
Bei Unfällen bei VS-Turnieren und auch auf „normalen“ Turnieren ist ein Unfallbericht Pflicht. Wird ein Teilnehmer aufgrund eines Unfalls in ein Krankenhaus eingewiesen, so muss der LK-Beauftragte einen Unfallbericht anfertigen.
Siegerehrung
Unverändert müssen die Paare, die an 1.-6. Stelle platziert sind, mit dem platzierten Pferd einreiten. Weiterhin sollen Teilnehmer mit mehreren Pferden mit dem höchstplatzierten Pferd einreiten. Abweichende Regelungen muss der Veranstalter spätestens in der Zeiteinteilung bekannt geben. Nichtteilnahme an der Siegerehrung führt zur Aberkennung der Platzierung, da die Siegerehrung (nun inklusive der Ehrenrunde!) Bestandteil der Prüfung ist.
Ich verstehe den Beweggrund dieser Änderung. Sponsoren möchten, dass es ordentliche Siegerehrungen gibt mit Siegern, die auf den Pferden sitzen 🙂 Aber finde, dass man für VS Pferde eine Ausnahmeregel finden müsste. Die Pferde sind teilweise 3 Prüfungen am Tag gelaufen, dann runtergefahren – und dann nochmal satteln und galoppieren für die Siegerehrung? Finde ich ehrlich gesagt nicht pferdegerecht!
Gebisse/ Fliegenmützen
Das Drei-Ringe-Gebiss ist nun wieder erlaubt, in Spring- und Geländeprüfungen ab Klasse A* (nicht in Hunterklasse 75er/85er !) Ohrenschutz ist generell zulässig, ein Festbinden am Nasenriemen ist nicht zulässig.
Mega! Über diese Änderung freue ich mich wirklich! Früher hab ich viel mit dem Pessoa-Gebiss geritten und fand das gerade für Gelände ideal. Es ist weich, aber wenn man ran muss, hat man schnelle und direkte Einwirkung. Werde in den ersten Geländetrainings das bei Alani testen – der wird ja auch gerne mal stark am Anfang der Strecke, daher könnte ich mir gut vorstellen, dass das Gebiss super funktioniert.
Kopfnummern
Ab 2018 reicht 1 Kopfnummer aus, die deutlich sichtbar am Pferd (Trense, Vorderzeug, Schabracke o.ä.) angebracht werden muss. Die Nummer muss einen Durchmesser von mindestens 9cm haben und in schwarzer Schrift auf weißem Untergrund angelegt sein.
Ne schöne Änderung für vergessliche Menschen! Denn dann können sich auch zwei Reiter die Kopfnummern teilen 😉
Limitierte Startplätze bei “NeOn Max Prüfungen”
Es dürfen nur bei max. 2 Veranstaltungen zeitgleich Startplätze mit vorgeschriebener Maximalzahl reserviert werden. Der Nennungsschluss soll 11-21 Tage (maximal 28 Tage) vor dem 1. Tag der Veranstaltung liegt. In Zukunft soll einige Tage vor der Freischaltung der NeOn Max Prüfungen bereits in NeOn die Ausschreibung einsehbar sein. NeOn Max Prüfungen sind mit Handicaps auszuschreiben (räumlich (Landes- oder Kreisverband) und sportfachlich (Leistungsklasse, Ranglistenpunkte, Alter, Erfolge).
Bin mal gespannt, ob das irgendwas bringt bei den Prüfungen, die immer sofort voll sind 😀 Man kann nicht mehr so viel blocken.. immerhin 😉
Lena von der Waar
Hey Juli sehr guter Blockeintrag.
Eine Frage hätte ich aber noch:
Was ist denn wenn ich plaziert bin aber mein pferd nicht in die siegerehrung geht bzw. In die Ehrenrunde? Weil es dann komplett durchgeht
mfG Lena
juli22
Ich weiß nicht genau, was man da macht. Ich würde an deiner stelle dann mal mit den Richtern reden. Die müssen letztlich entscheiden. Oder erstmal nur in die Siegerehrung reiten, aber vor der Galopprunde raus? Damit er/sie sich langsam dran gewöhnen kann.. muss ja irgendwann gehen. Bist du selbst denn in der Siegerehrung angespannt?
Equus Domesticus
Super gemacht, betrifft mich zwar null, doch für andere ist das sicher hilfreich.👍
juli22
Haha, Danke dir :))
annette
Eine Kopfnummer ist manchmal nicht gut für die Fotografen, wenn man einen Reiter mal nicht zuordnen kann und die Nummer hängt auf der falschen Pferdeseite! 😉
juli22
Da hast du auch wieder recht.. ich denke aber nicht, dass alle künftig nur noch mit einer reiten werden.. ich mach’s nur im Notfall denk ich ;))
Lea
Ein sehr schöner Blogeintrag und für mich sehr hilfreich, da ich nächstes Jahr meine ersten Vielseitigkeiten starten möchte und für Neueinsteiger ist es doch etwas kompliziert durchzusteigen wenn man mehr oder weniger der Einzige im Reitverein ist der VS reitet und keinen so wirklich um Rat fragen kann! Danke!!! 🙂
juli22
Das glaub ich dir, lea! Da ist man aufm Turnier schnell verwirrt mit den Startzeiten und dem abgehen und und und. Demnächst geht aber auch meine VS-Reihe weiter und da sind sicher auch ein paar nützliche Tipps für dich dabei 😉
Friederike
Danke für die Erklärung, eine Frage zu 7j. Pferde in VL nur startberechtigt , wenn sie im Anrechnungszeitraum nicht mehr als eine L-Platzierung haben ….L Platzierung in was? Dressur, Springen ….etc. ? Das heißt dann , hat man eine L Platzierung muss man gleich weiter in die höheren Klassen ? Auch die Junioren ? 😳
juli22
Ja, diese Änderung habe ich auch noch nicht 100% verstanden. Die FN schreibt: “Die Regelungen zur Teilnahme an Geländepferdeprüfungen wurden an die der übrigen
Aufbauprüfungen angeglichen. Demnach sind siebenjährige Pferde oder Ponys nur dann in Vielseitigkeits-, Gelände- bzw. Geländepferde-LP der KI. L und/oder höher startberechtigt, wenn sie im Anrechnungszeitraum nicht mehr als eine Platzierung in Vielseitigkeits-, Gelände- bzw. Geländepferde-LP der KI. L und/oder höher aufzuweisen haben.” – sie schreiben zwar, dass es für VL auch gilt, aber ich glaube, das nur Geländepferde L gemeint ist. Dass 7-jährige eben nicht mehr starten dürfen, wenn sie mehr als eine Platzierung in Klasse L haben.
Friederike
Ja danke ,stimmt so wäre logisch…., 😊
Iris Goedicke-Ruggaber
Danke für die Zusammenfassung, aber da passt etwas nicht:
Zulassung
7-jährige Pferde sind nur dann in VL und höher startberechtigt, wenn sie im Anrechnungszeitraum nicht mehr als 1 L-Platzierung und höher aufzuweisen haben…
Meinst Du Geländepferdeprüfung Kl.L? Sonst wäre es etwas seltsam…
juli22
Ja, diese Änderung habe ich auch noch nicht 100% verstanden. Die FN schreibt: “Die Regelungen zur Teilnahme an Geländepferdeprüfungen wurden an die der übrigen
Aufbauprüfungen angeglichen. Demnach sind siebenjährige Pferde oder Ponys nur dann in Vielseitigkeits-, Gelände- bzw. Geländepferde-LP der KI. L und/oder höher startberechtigt, wenn sie im Anrechnungszeitraum nicht mehr als eine Platzierung in Vielseitigkeits-, Gelände- bzw. Geländepferde-LP der KI. L und/oder höher aufzuweisen haben.” – sie schreiben zwar, dass es für VL auch gilt, aber ich glaube, das nur Geländepferde L gemeint ist. Dass 7-jährige eben nicht mehr starten dürfen, wenn sie mehr als eine Platzierung in Klasse L haben.
Svenja
HI Juli,
das hast du mal wieder ganz toll geschrieben. Eine klasse Übersicht.
Ein Nachtrag noch:
Zukünftig dürfen sobald man den Abreiteplatz betreten hat, keine Veränderungen an der Ausrüstung mehr vorgenommen werden. Auch das verlassen des Platz um etwas zu ändern ist nicht mehr erlaubt. Nur mit dem aufsichtführenden Richter zusammen dürfen nach Ansprache noch Änderungen gemacht werden. Insbesondere Interessant für die Jenigen die gerne mal ohne Gamaschen hinten abspringen und für den Pacours dann welche ran machen.
juli22
Oha, Danke Svenja! Ich hab schon mal meine Geländeuhr vergessen.. aber gut, sowas kann man dann sicher mit dem Richter besprechen. Um das mit den Gamaschen zu vermeiden, finde ich die Regel aber eigentlich ganz gut!
Tina
Das betrifft aber mMn nur die Ausrüstung des Pferdes hinsichtlich Martingal und Beinschutz. Demnach könntest du dir deine Uhr noch nachreichen lassen.
juli22
Ah, sehr gut, Ausrüstung ändere ich nie.
Dirk
Hey, endlich mal eine Zusammenfassung, so brauche ich die LPO nicht studieren 😉 Mit dem Einbehalten eines Teilbetrages,wenn die Prüfung bzw das Turnier abgesagt wird, ist bei VS Prüfungen sicher eine VE-VM gemeint, nicht aber Kombi Prüfungen. Somit bekommst du in einem Stilgeländeritt nur 3Euro nicht zurück. Meine mit der VA bist du mit rund 30€ dabei, da sind 10€ schon okay, bedenkt man die Kosten die der Veranstalter eh schon hätte.
Danke für deine Zusammenfassung
juli22
Ja, Achso, stimmt.. das kann sein. Ich finde 10€ trotzdem ganz schön viel. Wir können ja auch nichts für die Absage. Aber um die Veranstalter am Leben zu halten, ist es eine Regel, mit der ich leben kann 😉
Tina
Mich würde ja interessieren wie es dann mit dem Hamburger Derby aussieht. So müsste der Traditionsparcours ja geändert werden lt. der neuen Regelung in ein 2Phasen Springen?
juli22
Oha.. da hast du eigentlich recht! Das ist dann vielleicht eine Ausnahme.
Birgit
Das Derby ist ja nicht national- das ist international und somit gilt das FEI-Reglement.
Birgit
Das Derby ist ja nicht national- da greift das FEI-Reglement- nicht die LPO.
Maike
Huhu 🙂
Schön geschrieben und gut verständlich.
Eine Frage hätte ich da aber noch …
Darf man in einer Springprüfung kl. A mit geländehindernissen auf Pelham reiten?
juli22
Puh, das weiß ich nicht…